Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereicht, Begriffsbestimmungen

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle über unseren Online-Shop www.recyclingfabrik.com geschlossenen Verträge zwischen uns, der Recycling Fabrik GmbH, Steinriedendamm 15,  Halle 1 – Eingang 1D, 38108 Braunschweig, vertreten durch die Geschäftsführer Rudolf Leue und Jörn van Leeuwen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 209251, Telefon: +49 (0) 176 47666246, E-Mail: hello@recyclingfabrik.com (nachfolgend: “Recycling Fabrik”), und Ihnen als unserem Kunden (nachfolgend: “Kunde”). Sofern nachstehend nicht gesondert ausgewiesen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist.

(2) Maßgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn die Recycling Fabrik der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(5) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung und Bewerbung von Produkten im Online-Shop der Recycling Fabrik stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde kann die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und die Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit überprüfen und korrigieren, indem die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen genutzt werden. Zur Änderung der ausgewählten Produkte können  am Ende des Bestellprozesses in der Bestellübersicht die Artikelanzahl korrigiert oder Produkte aus dem Warenkorb entfernt werden.

(2) Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken der Schaltfläche „JETZT KAUFEN“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab. Diese verbindliche Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Anklicken der Schaltfläche „Mit deiner Bestellung erklärst du dich mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbestimmungen einverstanden.“ die Vertragsbedingungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seine verbindliche Bestellung aufgenommen hat.

(3) Die Recycling Fabrik verkauft die im Online-Shop dargestellten Produkte nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Durch Anklicken der Schaltfläche „Mit deiner Bestellung erklärst du dich mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbestimmungen einverstanden.“ bestätigt der Kunde, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben.

(4) Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt direkt im Online-Shop sowie per E-Mail unverzüglich nach dem Absenden der Bestellung. Keine dieser Bestätigungen  stellt  bereits eine Vertragsannahme dar, sondern lediglich eine Information darüber, dass die Bestellung bei der Recycling Fabrik eingegangen ist.  Um die Kommunikation mit dem Kunden zu gewährleisten, hat der Kunde sicherzustellen, dass die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

(5) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Recycling Fabrik die Bestellung des Kunden durch eine Annahmeerklärung per E-Mail oder durch die Lieferung der bestellten Produkte annimmt. Für den Versand der Annahmeerklärung oder die Auslieferung der bestellten Produkte hat die Recycling Fabrik eine Frist von zwei Werktagen. In der Annahmeerklärung per E-Mail, spätestens jedoch bei Lieferung der bestellten Produkte, wird dem Kunden der Vertragsinhalt auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zur Verfügung gestellt. Der Vertragsinhalt wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und ist dem Kunden während eines Zeitraums von drei Jahren nach Vertragsschluss unter der Rubrik „Mein Konto“ zugänglich.

(6) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Sollte die Lieferung der von dem Kunden bestellten Produkte nicht möglich sein, sieht die Recycling Fabrik von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zu Stande. Etwaige bereits erhaltene Gegenleistungen werden zurückerstattet.

(2) Die angegebenen Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Annahmeerklärung (§ 2 (5)), vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). Sofern für das jeweilige Produkt in dem Online-Shop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 1-3 Werktage.

(3) Ist das bestellte Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, wird dies dem Kunden einschließlich der voraussichtlichen Lieferzeit mitgeteilt. Sollte sich erst nach Annahmeerklärung herausstellen, dass das bestellte Produkt aufgrund nicht von der Recycling Fabrik zu vertretender Umstände dauerhaft nicht mehr verfügbar ist, wird die Recycling Fabrik von der Verpflichtung zur Lieferung frei und der Kunde hierrüber unverzüglich informiert. Etwaige bereits erhaltene Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

(4) Die ausführlichen Lieferbedingungen sind unter “Versand und Zahlungsbedingungen” nachzulesen.

§ 4 Preise und Versandkosten

(1) Für die im Online-Shop bestellten Produkte gelten ausschließlich die Preise, die im Warenkorb zum Zeitpunkt des Absendens der Bestellung angezeigt werden. Die Preise sind in Euro angegeben und enthalten die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

(2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche im Online-Shop oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist. Im Falle des wirksamen Widerrufs werden dem Kunden alle Zahlungen, die die Recycling Fabrik erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, zurückgezahlt. Der Kunde hat im Falle des Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

(3) Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union, können von der Recycling Fabrik nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die vom Kunden zu tragen sind. Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind vom Kunden in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.

§ 5 Zahlungsmodalitäten

(1) Die dem Kunden zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Online-Shop oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

(2) Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

(3) Soweit der Kunde als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal) nutzt, wird der Kunde entweder in dem Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geführt oder zunächst auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet. Erfolgt die Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, ist dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe der Daten vorzunehmen. Abschließend wird der Kunde zurück in den Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geleitet.

§ 6 Annahme von ausgewählten Kunststoff-Abfällen

(1) Die Recycling Fabrik ermöglicht es Kunden „ausgewählt Kunststoffe“ abzugeben (im Folgenden: Abgabe). Welche Kunststoffe als sogenannte „ausgewählte Kunststoffe“ zählen, richtet sich nach dem Produktportfolio der Recycling Fabrik und ist unter dem Stichwort „Unser Service“ unter https://recyclingfabrik.com/unser-service/ jederzeit einsehbar.

(2) Die Abgabe kann über eine von der Recycling Fabrik organisierte Abholung, eine persönliche Anlieferung an einem dem Unternehmen zugehörigen Geschäftszweig oder durch Einsendung erfolgen.

(3) Unabhängig von der Form der Abgabe ist das im Rahmen einer „Abgabe von ausgewähltem Kunststoffabfall“ übergebene Material als Abfall anzusehen.

(4) Die im Rahmen von §6 der Recycling Fabrik zum Recycling abgegebenen Abfälle gehen mit der Abgabe in das Eigentum des Unternehmens über. Mit dem Eintreffen des Pakets an dem des Unternehmens zugehörigen Geschäftszweiges, gelten die Abfälle als abgegeben.

§ 7 Punkte-System – Teilnahmebedingungen und Kundeninformationen

(1) Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Erstellung eines Kundenkontos auf www.recyclingfabrik.com nimmt der Kunde automatisch am Punkte-System teil. 

(2) Sammeln von Punkten

Als Teilnehmer am Recycling Fabrik Punkte-System bekommt der Kunde für die Abgabe von ausgewählten Kunststoffen nach §6 Punkte. Zusätzliche Extra-Punkte können im Rahmen von Sonderaktionen gesammelt werden. Die Menge der Punkte, die ein Kunde für seine Abgabe erhält, ist abhängig von der Menge und der Güteklasse der Abgabe (näheres zur Güteklasse unter www.recyclingfabrik.com/punkte). Die Recycling Fabrik nimmt das Wiegen der abgegebenen Menge und die Einstufung in eine Güteklasse selbstständig und neutral vor. Die Recycling Fabrik ist nicht in der Pflicht über eingegangene Abgaben Nachweis zu führen und legt die vergebene Punkte-Menge in eigenem Ermessen fest. Sie bemüht sich jedoch die Einstufung in Güteklassen im Regelfall für den Kunden auszulegen.

(3) Punktestand

Die vom Kunden gesammelten Punkte werden auf seinem Kundenkonto gutgeschrieben. Das Gutschreiben der Punkte geschieht im Regelfall innerhalb einer Woche nach Abgabe. In Ausnahmefällen (beispielsweise bei Krankheit oder Urlaub) kann dieser Zeitraum ausgeweitet werden. Der Punktestand gutgeschriebener Punkte kann jederzeit im Abschnitt Mein Konto auf der Website der Recycling Fabrik eingesehen werden. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit eines mitgeteilten Punktestandes müssen spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Gutschrift der Punkte schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) geltend gemacht werden. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des mitgeteilten Punktestands.

(4) Einlösen von Punkten

Punkte können genutzt werden, um Vergünstigungen im Online-Shop der Recycling Fabrik zu bekommen. Ein Punkt ist 0,02€ wert und kann im Bezahlvorgang eingesetzt werden. Es kann bis zu 25% des Warenkorb-Wertes mit Punkten bezahlt werden und es gibt keine Mindestmenge beim Einsatz von Punkten. Die Menge der eingesetzten Punkte ist über eine Schaltfläche im Rahmen der vorher festgelegten Grenzwerte frei wählbar. Es können nur Punkte eingesetzt werden, die sich zum Zeitpunkt der Bestellung im Kundenkonto des Kunden befinden. Bei Stornierung einer Bestellung werden eingesetzte Punkte gutgeschrieben. Punkte können unter Absprache mit der Recycling Fabrik auf dritte Übertragen werden. Die Auszahlung von Bargeld gegen Einlösung von Punkten ist nicht möglich.

(5) Restlicher Zahlungsbedarf

Der jeweilige restliche Zahlungsbedarf wird je nach der vom Kunden gewählten Zahlungsmethode gemäß § 5 über den Zahlungsdienstleister abgewickelt.  Es gelten jeweils die gültigen Zahlungsbedingungen des Zahlungsdienstleisters. Mit vollständiger Zahlung an einen vorgenannten Zahlungsdienstleister sind etwaige Zuzahlungsansprüche von der Recycling Fabrik gegen den Kunden erloschen. Werden der Recycling Fabrik etwaige Rücklastgebühren in Rechnung gestellt, welche sich durch fehlerhafte Angaben, fehlende Kontodeckung, Stornierung der Lastschrift oder ähnlichem begründet, trägt diese Kosten der Kunde und werden diesem von der Recycling Fabrik in Rechnung gestellt.

(6) Sperre

Bei dokumentieren Anhaltspunkten für einen möglichen Missbrauch der Kundenkontos oder der Punkte kann die Recycling Fabrik das Kundenkonto vorübergehend sperren.

(7) Bei der Darstellung der Punkte und der Warenangebote sind Irrtümer oder Druckfehler nicht auszuschließen.

§ 8 Wertgutscheine

Auch für Wertgutscheine gelten die oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Bedingungen gelten zusätzlich für alle über unseren Online-Shop www.recyclingfabrik.com geschlossenen Verträge beim Kauf von Wertgutscheinen.

(1) Definition

Kunde: Kunde ist derjenige, der einen Wertgutschein über die Plattform www.recyclingfabrik.com kauft. 

Einlöser: Einlöser ist, wer als berechtigter Gutscheininhaber mit dem jeweiligen Gutscheincode die Leistung einlöst. 

Wertgutschein: Wertgutscheine sind solche Gutscheine, die einen bezifferten Betrag in EURO ausweisen und nur auf www.recyclingfabrik.com in Form eines Gutscheincodes einlösbar sind. 

Gültigkeit: Die Gültigkeit entspricht der gesetzlichen Regelung. 

Geschenkgutschein: entspricht Wertgutschein. 

Diese AGB gelten für alle von Recycling Fabrik ausgegebenen Gutscheine. Soweit für einzelne Gutscheinarten besondere Bedingungen gelten, gehen diese dann den ″Allgemeinen Geschäftsbedingungen″ vor.

(2) Gültigkeitszeitraum & Übertragung

Die Gültigkeit der gekauften Gutscheine beträgt drei Jahre ab Kaufdatum. Während dieser Gültigkeitsdauer kann der Wert der Gutscheine frei verwendet werden. Die Gültigkeitsdauer entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist.

Die Gutscheine können anderen Personen übertragen werden. Er kann von einer beliebigen Person eingelöst werden. 

(3) Einlösung

Recycling Fabrik Gutscheine können nur bei Käufen unter www.recyclingfabrik.com eingelöst werden. Die Einlösung kann für den Kauf aller Produkte und Dienstleistungen erfolgen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich; Restbeträge können bei weiteren Einkäufen genutzt werden, bis der gesamte Gutscheinwert vollständig verrechnet wurde. Die Einlösung erfolgt beim Kaufabschluss auf der Internetseite der Betreibers durch Eingabe des Gutscheincodes in das dafür vorgesehene Feld. Die Nutzung des Gutscheines wird anschließend beim Bezahlprozess bestätigt und ausgewiesen. 

Bei Verlust eines Recycling Fabrik Gutscheins ist kein Ersatz möglich. Die Einlösung bei anderen Händlern als des Betreibers ist nicht möglich. Es ist nicht möglich mehrere Gutscheine für einen einzelnen Kauf einzulösen.

Recycling Fabrik Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit durch:

– die Einlösung der gesamten Gutscheinsumme bei einem Einkauf auf der Seite des Betreibers,

– die Einlösung des Restbetrages eines bereits genutzten Gutscheincodes oder

– mit Eintritt der Verjährungsfrist

(4) Berechtigung bei Einlösung

Recycling Fabrik ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein-Einlösers über die Prüfung der Gültigkeit des Einlösungscodes hinaus zu prüfen. Die Inhaber des Gutscheins haben daher dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein und/oder der Einlösungscode nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt und Recycling Fabrik unverzüglich darüber zu informieren, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass dies gleichwohl geschehen ist. Für einen von einer nicht berechtigten Person eingelösten Gutschein gilt § 793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend.

(5) Erfüllung

Beim Kauf eines Recycling Fabrik Gutscheins ist Erfüllungsort der Sitz von Recycling Fabrik zum Zeitpunkt des Kaufes. Bei Übersendung eines nicht elektronisch, sondern in verkörperter Form ausgegebenen Gutscheins an den Einlöser geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Gefahr des Verlustes des versandten Gutscheins entsprechend § 447 BGB mit Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer bzw. Einlöser über.

(6) Mehrfacheinlösung

Recycling Fabrik Wertgutscheine können mehrfach genutzt werden, solange die Gutscheinsumme nicht vollständig aufgebraucht worden ist. Die Mehrfachnutzung bei einer Restsumme von 0,00 EURO ist nicht möglich. 

Eine missbräuchliche oder widerrechtlich mehrfache Einlösung eines Recycling Fabrik Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.

(7) Widerrufsrecht

Für Wertgutscheine gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware. Teilweise eingelöste Gutscheine sind davon ausgeschlossen.

§ 9 Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht  nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware ( bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtforderung aus der jeweiligen Bestellung Eigentum von der Recycling Fabrik. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Kunde die Ware pfleglich behandeln.

(2) Bei Pfändungen der Ware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum von der Recycling Fabrik hinweisen und muss die Recycling Fabrik unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit die Recycling Fabrik ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

(a) Die Recycling Fabrik behält sich  das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Ware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

(b) Der Kunde kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an die Recycling Fabrik ab. Die Recycling Fabrik nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich die Recycling Fabrik vor, die Forderung selbst einzuziehen.

(c) Die Recycling Fabrik verpflichtet sich , die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Recycling Fabrik.

§ 11 Aufrechnung

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen die Forderungen von der Recycling Fabrik aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Kunde ist auch dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn vom Kunden Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend gemacht werden.

§ 12 Abtretung

Der Kunde kann seine Forderungen gegen die Recycling Fabrik  nur mit schriftlicher Zustimmung von der Recycling Fabrik an Dritte abtreten.

§ 13 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden sich jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

(a) Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelhaftungsrechte beträgt ein Jahr und beginnt mit der Ablieferung des Produkts.

(b) Als übliche Beschaffenheit des Produkts gelten nur die Angaben und Produktbeschreibungen der Recycling Fabrik, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen anderer Hersteller.

(c) Bei Mängeln leistet die Recycling Fabrik nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 14 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Recycling Fabrik, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Recycling Fabrik nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der Recycling Fabrik, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Recycling Fabrik den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die Recycling Fabrik und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 15 Urheber- und sonstige Schutzrechte

Die Nutzungsrechte, Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte für den gesamten schutzfähigen Inhalt des Online-Shops, einschließlich Texten, Grafiken, Fotos, Bildern, bewegten Bildern, Geräuschen, Illustrationen und Software (nachfolgend: Inhalt), gehören der Recycling Fabrik. Sofern innerhalb des Online-Shops nichts anderes angegeben ist, ist jegliche Nutzung der Inhalte (insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung sowie die Verwendung des Bild- und Textmaterials auf Internetplattformen wie z. B. eBay) nicht gestattet.

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher und hat zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der vorgenannten Rechtswahl unberührt.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Recycling Fabrik aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag der Sitz von der Recycling Fabrik.

(3) Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Recycling Fabrik weder bereit noch verpflichtet.

§ 17 Datenschutz

(1) Der Online-Shop der Recycling Fabrik erhebt, verarbeitet und nutzt nur die für Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten. Weitere Daten werden nur dann erhoben, verarbeitet und genutzt, wenn Sie darin zuvor eingewilligt haben. Die etwaig erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Diese Daten werden von der Recycling Fabrik unter Anwendung der Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telemediengesetzes (TMG) durch weitreichende technische und organisatorische Maßnahmen geschützt. Auf deren Inhalt wird verwiesen.

(2) Der Online-Shop der Recycling Fabrik gibt Ihre für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten grundsätzlich nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Auftrags- und Bestellabwicklung erforderlich (z. B. zur Anlieferung durch Paketdienste oder zur Zahlungsabwicklung durch unsere Banken und Zahlungsanbieter) oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe deren wir unterliegen oder Sie haben in die Übermittlung zuvor eingewilligt.

Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf www.recyclingfabrik.com.

§ 18 Schlussbestimmung

Die etwaige Unwirksamkeit einer der vorgenannten Klauseln lässt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.